PKV Optimum - Kostenlose PKV Beratung von Profis
 
 
  
 
 
 
weiterlesen...

Familienangehörige automatisch in der Privaten Krankenversicherung

Der Unterschied zwischen Privater und Gesetzlicher Krankenversicherung

In den gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) wird der Versicherungsbeitrag in Abhängigkeit vom Bruttoeinkommen erhoben und über den Arbeitgeber direkt abgeführt. Etwa 50% vom Versicherungsbeitrag zahlt der Arbeitgeber. Damit zahlen hier Männer und Frauen den gleichen Beitrag. Auch das Eintrittsalter ist unwichtig für die Höhe des Beitrages. Im Leistungsfall gilt für die Kassenpatienten das Sachleistungsprinzip. Das bedeutet, dass die Leistungen direkt mit den Kassen abgerechnet werden. Grundlage der Abrechnung ist ein einheitlicher Leistungskatalog , der für alle GKV binden ist. Der Versicherungsnehmer hat damit nichts zu tun.

Nicht erwerbstätige Ehepartner, oder Kinder ohne eigenes Einkommen können in den GKV über den Hauptverdiener der Familie beitragsfrei mit versichert werden, wenn dieser Mitglied einer GKV ist. Sie erhalten die gleichen Leistungen wie die Beitragszahler.
Arbeitnehmer und Angestellte, die über der Versicherungspflichtgrenze liegen, sowie alle anderen Berufsgruppen dürfen für sich eine private Krankenversicherung wählen. Bei Arbeitnehmern zahlt auch hier der Arbeitgeber ca. 50% vom Beitrag. Der Versicherungsbeitrag ist hier nicht abhängig vom Einkommen.

Beitragsberechnung bei der privaten Krankenversicherung

An allen privaten Krankenversicherungen richtet sich der Versicherungsbeitrag des Versicherungsnehmers immer nach dem Eintrittsalter, dem Geschlecht, den gewünschten Versicherungsleistungen, eventuellen gesundheitlichen Risiken und den Versicherungsbedingungen der jeweiligen privaten Krankenversicherung. Im Leistungsfall muss der Patient die Leistung selbst bezahlen und anschließend mit seiner privaten Krankenversicherung die Abrechnung durchführen. In Abhängigkeit von seinem Versicherungsvertrag bekommt er dann das gesamte Geld, oder nur Teile zurückerstattet.

Jeder Versicherungsnehmer muss in allen privaten Krankenversicherungen einen eigenen Versicherungsvertrag abschließen und dafür auch Beiträge zahlen. Eine beitragsfreie Mitversicherung von Familienangehörigen, wie in den GKV, ist hier nicht möglich.
In besser verdienenden Familien mit Kindern ist oft der Hauptverdiener privat krankenversichert und spart damit Beiträge. Der andere Ehepartner bleibt Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung und versichert hier die Kinder beitragsfrei mit. Wenn er ähnliche Leistungen wie ein Privatpatient für sich und die Kinder wünscht, kann er diese über eine private Krankenzusatzversicherung zusätzlich abschließen. Der Nachteil ist, dass ein späterer Wechsel zu einer privaten Krankenversicherung, wenn die Kinder selbst verdienen, durch das höhere Eintrittsalter und eventuelle gesundheitliche Risiken teuer werden kann.

 
kostenlose Beratung zur Privaten Krankenversicherung