Familienangehörige automatisch in der Privaten KrankenversicherungDer Unterschied zwischen Privater und Gesetzlicher KrankenversicherungIn den gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) wird der Versicherungsbeitrag in Abhängigkeit vom Bruttoeinkommen erhoben und über den Arbeitgeber direkt abgeführt. Etwa 50% vom Versicherungsbeitrag zahlt der Arbeitgeber. Damit zahlen hier Männer und Frauen den gleichen Beitrag. Auch das Eintrittsalter ist unwichtig für die Höhe des Beitrages. Im Leistungsfall gilt für die Kassenpatienten das Sachleistungsprinzip. Das bedeutet, dass die Leistungen direkt mit den Kassen abgerechnet werden. Grundlage der Abrechnung ist ein einheitlicher Leistungskatalog , der für alle GKV binden ist. Der Versicherungsnehmer hat damit nichts zu tun. Nicht erwerbstätige Ehepartner, oder Kinder ohne eigenes Einkommen können in den GKV über den Hauptverdiener der Familie beitragsfrei mit versichert werden, wenn dieser Mitglied einer GKV ist. Sie erhalten die gleichen Leistungen wie die Beitragszahler. Beitragsberechnung bei der privaten Krankenversicherung An allen privaten Krankenversicherungen richtet sich der Versicherungsbeitrag des Versicherungsnehmers immer nach dem Eintrittsalter, dem Geschlecht, den gewünschten Versicherungsleistungen, eventuellen gesundheitlichen Risiken und den Versicherungsbedingungen der jeweiligen privaten Krankenversicherung. Im Leistungsfall muss der Patient die Leistung selbst bezahlen und anschließend mit seiner privaten Krankenversicherung die Abrechnung durchführen. In Abhängigkeit von seinem Versicherungsvertrag bekommt er dann das gesamte Geld, oder nur Teile zurückerstattet. Jeder Versicherungsnehmer muss in allen privaten Krankenversicherungen einen eigenen Versicherungsvertrag abschließen und dafür auch Beiträge zahlen. Eine beitragsfreie Mitversicherung von Familienangehörigen, wie in den GKV, ist hier nicht möglich. |


